SICHERHEITSSCHUHE MIT ORTHOPÄDISCHEN EINLAGEN
Jeder Fuß ist so unterschiedlich wie der Mensch selbst: In der Form, Haltung und dem Gehverhalten.
DIE GESETZLICHE REGELUNG
Nach der neuen DGUV 121-191 (BGR191) müssen orthopädische
Einlagen mit dem Sicherheitsschuh EG-Baumustergeprüft sein.
HKS® bietet für orthopädische Anpassungen eine
entsprechende, baumustergeprüfte Lösung an!
1. DER ABLAUF
Sie erhalten mit der Bestellung in der von Ihnen gewünschten Schuhgröße, eine anpassungsfähige Fußbettauflage, die den geforderten Ansprüchen der Norm entspricht.
(Antistatik, Wasserdampfaufnahme und -abgabefähigkeit)
Mit dieser Fußbettauflage kann Ihr Orthopädie-Schuhtechniker vor Ort, ein für Sie individuell angepasstes Fußbett-Paar anfertigen.
2. DIE ANPASSUNG
Unter Berücksichtigung des nicht veränderbaren Bereiches unterhalb der Zehenschutzkappe, (ca. 8cm von der Fußbettspitze zum Ballenbereich) kann Ihr Ohrthopädie-Schuhtechniker, das Fußbett den Anforderungen entsprechend aufbauen und anpassen! Für die hierzu benötigten
Materialien (Kleber, Schaumstoff etc.) gibt es keine besonderen Vorgaben.
Die so gefertigten Einlagen entsprechen der DGUV 112-191 (BGR191) und können in Ihren HKS®-Sicherheitsschuhen problemlos eingelegt und getragen werden.
DGUV 121-191 (BGR 191) | orthopädische Einlagen |
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